Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich in einer aktuellen Pressemitteilung zu den sogenannten „Facebook-Fanpages“ geäußert und kommt im Ergebnis darauf, dass der Betrieb solcher Facebook-Seiten datenschutzrechtlich nicht möglich ist.
Was sind überhaupt Facebook-Fanpages?
Unternehmen und ähnliche Einrichtungen verwenden Facebook-Fanpages – auch Facebook-Seiten genannt – für die eigene Präsentation auf der Plattform Facebook. Davon abzugrenzen sind die reinen Facebook-Profile der registrierten Nutzenden, die Privatpersonen zugeordnet sind. Während ein Profil weitestgehend zu privaten Zwecken eingerichtet wird, werden Facebook-Fanpages im geschäftlichen / nicht-privaten Kontext betrieben. In Kurzform: Betreibt Ihr Unternehmen eine Facebook-Seite, so handelt es sich um eine Facebook-Fanpage.
Müssen Facebook-Fanpages jetzt sofort deaktiviert werden? Das sagt die DSK dazu:
Fanpage-Betreiber müssen die Rechtskonformität der von ihnen verantworteten Datenverarbeitung sicherstellen und nachweisen. Dies ist ihnen für den Betrieb von Facebook-Fanpages zurzeit nicht möglich. Verantwortliche können in dieser Situation nur eine Deaktivierung ihrer Fanpages vornehmen, bis sie in der Lage sind, ihre Pflichten aus der DSGVO zu erfüllen. Kann die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtskonform durchgeführt werden, ist der Betrieb einer Facebook-Fanpage rechtswidrig.
Was bedeutet das für Sie, wenn Sie eine Unternehmens-Facebook-Seite betreiben?
Abschalten scheint die einzige Alternative zu sein! Die DSK weist explizit auf die mögliche Verhängung von Bußgeldern in ihrer Stellungnahme hin. Eine andere Empfehlung können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht geben, unabhängig davon, was wir von der Auslegung der DSK zu Facebook-Seiten halten. Hierüber möge sich jeder gerne seine eigene Meinung bilden…
Wo finde ich weitere Informationen hierzu?
Die Stellungnahme und FAQs der DSK können Sie hier detailliert nachlesen:
Pressemitteilung DSK und FAQ DSK
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